Unsere CAMP-Geschäftsordnung

§1 Name, Sitz, Initiative und Gebietsabgrenzung

1. Name: PVH FUTURE CAMP für junge Nachwuchs- und Führungskräfte | Jung. Aktiv. Netzwerken., im folgenden PVH FUTURE CAMP genannt.
2. Sitz des PVH FUTURE CAMP ist Wuppertal.
3. Das PVH FUTURE CAMP ist eine Initiative der Einkaufsbüro Deutscher Eisenhändler GmbH als Plattform für nachhaltigen Austausch und Kontakt junger Nachwuchs- und Führungskräfte im PVH
4. Das Tätigkeitsgebiet umfasst Deutschland sowie das Ausland.


§2 Ziele des PVH FUTURE CAMP

1. Aus- und Weiterbildung von Führungsnachwuchs oder potentiellen Nachfolgern zu Unternehmens- und Führungspersönlichkeiten
2. Förderung von Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern
3. Organisation/Durchführung von Seminaren, Vorträgen, Studienreisen, Workshops, usw.
4. Interessenvertretung im Sinne der Mitgliedsunternehmen gegenüber Industrie, Behörden, Öffentlichkeit & Organisationen, dem E/D/E


§3 Mittel zur Erreichung der Ziele

Zur Erreichung der Ziele werden folgende ideellen und materiellen Mittel eingesetzt:
1. CAMP-Treffen mit Vorträgen, Versammlungen, Erfahrungsaustausch, Seminaren
2. Eigenanteile in Form von jährlichen Beiträgen der Mitglieder in Höhe von 600,00 EUR
2. Sponsoring durch Vertragslieferanten und Dritte
3. ideelle und finanzielle Unterstützung durch das E/D/E


§4 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des PVH FUTURE CAMP können alle Personen werden, die folgende Bedingungen erfüllen:
1. Unternehmer/Innen, die Mitglied oder Vertragslieferant des E/D/E sind
2. leitende Mitarbeiter/Innen in Mitgliedsfirmen des E/D/E mit Einverständnis der Firma
3. das Mindestalter beträgt 18 Jahre / das Maximaleintrittsalter beträgt 35 Jahre
4. die Mitgliedschaft erfolgt durch eine Online-Anmeldung
5. über die Aufnahme von Mitgliedern entscheiden die PVH FUTURE CAMP-Scouts (Beirat)


§5 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt (schriftlich) oder durch Beendigung der Mitgliedschaft im E/D/E, Einkaufsbüro Deutscher Eisenhändler GmbH.
2. Der freiwillige Austritt kann nur zum 31. Dezember jeden Jahres erfolgen. Er muss dem E/D/E mindestens 3 Monate vorher schriftlich mitgeteilt werden.
3. Der Ausschluss eines Mitgliedes des PVH FUTURE CAMP kann von der Mitgliederversammlung bei eigenverantwortlicher Verletzung der Mitgliedspflichten und bei schädigendem Verhalten beschlossen werden.


§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen und Treffen des PVH FUTURE CAMP teilzunehmen und die Einrichtungen des E/D/E bei Bedarf zu benutzen.
2. Die Teilnehmer verpflichten sich, sich zu den Tagungen innerhalb der vorgegebenen Frist an- oder abzumelden.
3. Eine Anmeldung zur Tagung gilt als verbindlich. Kurzfristige Änderungen oder Stornierungen, die dazu führen, dass Kosten entstehen, werden dem Teilnehmer weiterberechnet.
4. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Netzwerkes zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen Schaden erleiden könnte. Sie haben die Geschäftsordnung des PVH FUTURE CAMP und die Beschlüsse zu beachten.
5. In Ausnahmefällen kann die Teilnahme eines Lieferantenmitglieds an einem CAMP-Treffen ohne Kostenerstattung ausgeschlossen werden, wenn es in Konkurrenz mit dem gastgebenden Lieferanten steht und dieser den Ausschluss ausdrücklich wünscht.


§7 Organe des Netzwerkes für Junioren | Jungunternehmer

1. Mitgliederversammlung
In der Mitgliederversammlung sind die aktiven Teilnehmer des PVH FUTURE CAMP gemäß §4 stimmberechtigt. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 50% der Stimmberechtigten anwesend sind und entscheidet mit einfacher Mehrheit.

2. Scouts des PVH FUTURE CAMP (Beirat)
Der Beirat des PVH FUTURE CAMP – die sogenannten Scouts – besteht aus 4 Mitgliedern, welche aus dem Kreis der CAMP-Teilnehmer für jeweils 3 Jahre zu wählen sind, sowie einem vom E/D/E eingesetzten Mitarbeiter. Zum Mitglied des Beirates kann nur ein aktiv tätiger Teilnehmer / eine aktiv tätige Teilnehmerin gewählt werden. Es darf max. ein Lieferantenvertreter in den Sprecherkreis gewählt werden.

Aufgabe:

  • Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
  • Antragstellung zur Aufnahme von neuen Mitgliedern
  • Antragstellung zum Ausschluss von Teilnehmern/innen
  • Übermittlung von Anträgen an das E/D/E


§8 Schlussbestimmung

Die E/D/E Geschäftsleitung besitzt ein Vetorecht bei Beschlüssen der Scouts, die den übergeordneten Verbandsinteressen widersprechen.

 

Zusatzbestimmungen zur Allgemeinen Geschäftsordnung

Die nachfolgenden Kosten für die CAMP-Treffen des PVH FUTURE CAMP werden vom Treuhand-Gemeinschaftskonto bezahlt:

  • Referenten
  • Tagungspauschale
  • Übernachtungen von Freitag bis Sonntag
  • Rahmenprogramm
  • Abendessen am Freitag und am Samstag inkl. der Getränke während des Essens


Folgende Kosten sind von den Unternehmen/Teilnehmern zu tragen:

  • jährliche Teilnahmegebühr von 600,00 EUR (monatlich 50,00 €) – Zahlweise jährlich zum Jahresbeginn
  • Übernachtungen von Donnerstag auf Freitag
  • Verpflegung für den Donnerstag
  • Getränke nach dem Abendessen
  • anfallende Kosten für Babysitter werden auf die Eltern umgelegt
  • anfallende Zusatzkosten außerhalb der Tagung (Hoteldienste, Minibar, Telefon, Getränke, Parkgebühren, etc.)

Bei jeder Tagung wird ein entsprechendes Abendprogramm geplant. An dem anderen Abend sind evtl. kleinere Sportevents oder ein gemütliches Abendessen vorgesehen.

Sporadische Teilnahmen von Mitgliedern ohne aktive Mitgliedschaft im PVH FUTURE CAMP (inaktive Mitglieder) werden mit 600,00 EUR je Veranstaltung berechnet.


Zusatzgebühren

Bei Lieferantentagungen werden für eine(n) teilnehmende(n) Partner(in) je Veranstaltung 150,00 Euro pauschal inkl. Kinder bis 6 Jahre (darüber je Kind 50 Euro mehr) zusätzlich berechnet.

Bei Mitgliedertagungen werden für eine(n) teilnehmende(n) Partner(in) je Veranstaltung 300 Euro pauschal inkl. Kinder bis 6 Jahre (darüber je Kind 50 Euro mehr) zusätzlich berechnet.

Für jede Tagung gilt: die Anmeldung ist verbindlich! Kosten, die aufgrund einer Stornierung oder Änderung anfallen, werden dem jeweiligen Teilnehmer/Unternehmen pauschal mit 150,00 Euro in Rechnung gestellt. Härtefälle sind den PVH FUTURE CAMP-Scouts und dem E/D/E schriftlich anzugeben.

Alle Preise netto.

Beschluss der PVH FUTURE CAMP-Scouts vom 24. August 2018.